Schutzpatronin. Klostersiegel. Stand, Beschäftigung und Zahl der Klosterfrauen. Besitzungen und Schenkungen.
“Nebelbilder steigen dämmernd aus der Vorzeit dunklen Tagen, Wispern hör’ ich ihrer Stimmen, Freudenlaute, Zürnen, Klagen.“
Das Kloster war, gleich der Kirche, der Gottesmutter geweiht und wurde daher in den ersten Jahrhunderten „Kloster Unserer lieben Frauen“ genannt. Später scheint als zweite Patronin die hl. Jungfrau und Martyrerin Barbara angenommen worden zu sein, deren Fest alljährlich feierlich begangen wurde. Hievon erhielt das Kloster nachmals auch den Namen „Skt. Barbelen“, Barbarakloster.
Das schöne gotische Klostersiegel aus dem 14. Jahrhundert im königlichen Staatsarchiv zu Koblenz zeigt in der Mandorla die Gottesmutter, auf dem Throne sitzend, im linken Arm das Jesuskind und in der Rechten ein Scepter mit einer Lilie haltend, und die Umschrift: Sigillum Sancte Marie in Valindere.
Die Vorsteherin wurde nicht Äbtissin, sondern Magistra (“Meisterin“) genannt; ihr zur Seite stand die Priorin. Die Nonnen waren teils Chorschwestern (velatae), teils Laienschwestern. Die letzteren besorgten die mannigfaltigen häuslichen Arbeiten, waren in Garten und Küche tätig und wohl auch auf dem Felde. Die Chorschwestern, auch Konventualen genannt, oblagen dem Chorgebete. Sie gehörten Jahrhunderte lang ausschließlich dem adeligen Stande an, wie wir dies auch anderwärts finden. Neben dem Gebete beschäftigten sie sich mit Studium, Bücherabschreiben und der Sorge für die Zierde des Gotteshauses.
Unter den Klosterfrauen des Mittelalters verbanden viele mit inniger Frömmigkeit eine hervorragende Bildung, und mancher Name lebt unsterblich fort in der Welt- und Kirchengeschichte. Sie verstanden die lateinische und teilweise auch die griechische Sprache und alten die Kirchenväter, ja selbst ausgewählte Klassiker, in der Ursprache. In jedem Kloster wurden mehrere Schwestern ausgebildet in der Kunst des Bücherabschreibens und Malens der Initialen. Selbst wenn die frommen Abschreiberinnen am Ende nicht um das Gebet der Leser bäten, man würde ihre zarte Hand schon aus der Feinheit der Buchstaben und Malereien erkennen. Das Bücherabschreiben bildete eine reiche Erwerbsquelle, da die Handschriften viel kosteten. Wie heute noch, so waren auch damals die Klosterfrauen ungemein geschickt in der Anfertigung kirchlicher Ornamente, und noch jetzt bewundern wir die schöne Zeichnung und den feinen Strich. So füllten sich im Laufe der Jahrzehnte Bibliothek und Schränke mit den kostbarsten Schätzen, welche der Stolz des Klosters und der Kirche bildeten.
Wie wir solches von den Nonnen des benachbarten Klosters auf „dem heiligen Berg Besselich“ lesen, so war es auch in Schönstatt der Fall und zwar umsomehr, als dieses Kloster, allenthalben reich beschenkt, bald zu hoher Blüte gelangte. Bald erwiesen sich die Gebäulichkeiten zu klein, um allen, welche in dem Tale Ruhe und Frieden suchten, entsprechen zu können. Der Erzbischof von Trier, Theodorich (1212 1242), musste das Kloster in einem Schreiben vom 26. November 1226 eigens ermahnen, nicht mehr als 100 Klosterfrauen aufzunehmen.
Schon bei der Gründung hatte Erzbischof Albero auch für die Fundierung des Konventes hinreichend Sorge getragen. Aber auch in der Zukunft wurde das Kloster liebevoll bedacht, und in den Annalen folgt eine lange Reihe von Erwerbungen aller Art. Von manchen sind die Urkunden noch vorhanden, welche uns genaueren Aufschluss geben.
So z.B. vergab im Jahre 1152 Ludwig von Ehrenbreistein an das Kloster einige Güter bei Kesselheim (Kescelenheim) am Rhein gegenüber Vallendar, eine Schenkung, welche Erzbischof Hillin (1152 1169) als Lehnsherr am 5. August 1167 bestätigte und durch Hinzufügung anstoßender unbebauter Ländereien vervollständigte, gleichwie er auch ein Stück Landes zu Ochtendung an das Kloster überließ, tauschweise gegen Haus und Garten, durch den frommen Laien Wigandus nach Schönstatt geopfert, deren Besitz aber dem Erzbischof wegen ihrer Nähe zu der Burg Ehrenbreitstein wünschenswert erschien.
Seine Besitzungen in Lunnech hatte das Kloster behalten. Über einen dort befindlichen Hof hatte ein Ritter Bertold von Covern (Kobruna) das Vogteirecht. Diese Rechte nun und einen Weinberg kaufte der Prior in Vallendar dem Kloster für 4 Mark (Köln.), um allen weitern Misshelligkeiten enthoben zu sein. Es war im Jahre 1189 (venerabilis Friderici imperatoris tunc temporis Jherosolimam peregrinantis).
Auch in Covern besaß das Kloster ein Hofgut. Dieses war ebenfalls über alle Gebühr den Erpressungen Gerlachs, des dortigen Edelherrn, ausgesetzt. Um den unaufhörlichen Einlagerungen und Anforderungen an des Klosters Keller ein Ende zu machen, vermittelte Erzbischof Theodorich auf Bitten des Abtes Johannes von Lonnig und des Priors Gottfried von Schönstatt einen Vergleich vom 5. Januar 1221, laut dessen Gerlach von Covern allen Anspruch auf des Klosters Hof aufzugeben versprach und dagegen alljährlich bloß eine Ohm Bann- oder Vorlasswein empfangen sollte.
Wie groß und ausgedehnt die Waldungen von Schönstatt waren, lässt sich schließen aus einer Urkunde vom 1. Januar 1224, laut deren Graf Heinrich III. von Sayn dem Kloster seine Güter zu Moselweiß (Wyse) gegen 16 Waldpferde vertauschte.
Zahlreiche Schenkungen flossen dem Kloster von allen Seiten zu. Der Erzbischof Johann I. von Trier (1190 1212) gedachte desselben selbst in seinem Testamente und vermachte der Kirche 10 Pfund für das ewige Licht.
Wilhelm, Ritter von Helfenstein bei Ehrenbreitstein, vermachte im Jahre 1242 der Klosterkirche eine halbe mark Zinses zu Hönningen für die Lichter am Feste des hl. Martinus und eine Rente von einer Ohm Weines und jährlich drei Malter Spelz zu Mühlenheim (Tal Ehrenbreitstein) zum Jahresgedächtnis seines lieben Sohnes Johann.
Papst Clemens V (1305 1314) erteilte dem Kloster im Jahre 1313 das Privilegium, anzunehmen und zu behalten das durch Erbschaft den Schwestern zufallende Gut.
So war das Kloster innerlich und äußerlich wohl gegründet und erfreute sich bis zum Anfange des 14. Jahrhunderts hoher Blüte. Der Ruf der Tugenden und der Heiligkeit der Klosterfrauen von Schönstatt war überallhin verbreitet, und man begegnete ihnen allenthalben mit Ehrerbietung, Hochachtung und Liebe. O, wäre der Gottesfriede nie aus dem Tale gewichen!