Zum 18. Oktober 1939, dem Tag des 25jährigen Bestehens des Kapellchens als Heiligtum der Gnadenmutter von Schönstatt, schrieb Pater Kentenich aus der Schweiz nach Schönstatt die „Worte zur Stunde“. Er schaute rückwärts auf die Wirkungsgeschichte der wunderwirkenden Gottesmutter und die Mitwirkung der Menschen seit damals; und gleichzeitig wagte er einen Blick in die vermutete kommende Geschichte. Dieses sein Schreiben nannte man dann die „Zweite Gründungsurkunde“, wobei man ergänzen mußte: die Zweite Gründungsurkunde des „neuen Schönstatt“. Man muß also bei der Zählung von der Ersten Gründungsurkunde des Klosters Schönstatt aus dem Jahre 1143 absehen. Im Text dieser Zweiten Gründungsurkunde steht die Ankündigung der Krönung.
„So sind auch wir bereit, für die Gottesmutter und ihr Werk Kreuz und Leid, ja, wenn es notwendig ist, auch den Tod zu erleiden. Und als Beweis und Ausdruck für diese Gesinnung und als ewiges Denkmal für alles, was unsere Mutter und Königin bisher in Schönstatt gewirkt, schenken unsere Marienschwestern im Namen der ganzen Familie unserer Dreimal wunderbaren Mutter von Schönstatt zum 18. Oktober (1939) eine Krone.“
Erst am 10. Dezember 1939 fand dann die Krönung der Gottesmutter und die Übergabe der Krone statt. Später stellte Pater Kentenich fest, daß die innere (und auch äußere) Beteiligung der Schönstattfamilie an dieser Krönung nicht sehr tiefgreifend war und im wesentlichen nur von ihm selbst getragen wurde. Deswegen bedurfte es während und nach dem Zweiten Weltkrieg der Vertiefung. Und diese geschah durch einzelne Gemeinschaften, was einer zweiten großen Epoche der Geschichte und Funktion des Heiligtums angehört.